CDU Ortsverband Bodenheim

Große Laster fahren sich immer wieder im Ortskern von Bodenheim fest: Gemeinde erhofft sich Entlastung durch neue Beschilderung

Zum wiederholten Mal und zum Leidwesen der Anwohner hat sich in der Langgasse/Gaustraße in Fahrtrichtung Gau-Bischofsheim kürzlich ein Lkw festgefahren und Schaden an einer Hauswand verursacht. "Laut Anliegern und Nachbarn häufen sich diese Vorfälle in jüngster Zeit", klagt Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig (SPD). Die Vermutung liege nahe, so der Ortsbürgermeister, dass sich die Lkw-Maut nicht nur an der B 9, sondern auch den quer verlaufenden Verkehrsachsen bemerkbar mache. "Früher sind solche langen Lkw-Einheiten mit über zwölf Metern Länge nicht durch die Gemeinde gefahren", weiß er. Immer wieder sei zudem zu beobachten, dass Lkw-Gespanne aus Laubenheim kommend die L 431 und dann den Zubringer zur B 9 benutzen, "um dann auf die B 9 am Rhein in Richtung Worms zu fahren".
 
In Kürze erhoffe er sich Besserung, wenn auch nicht gänzliche Behebung. Denn die Ortsrandstraße wird mit neuen Wegweisern versehen. "Endlich", wie Becker-Theilig findet. Sie machen die aus Nackenheim kommenden Fahrer auf den Weg nach Gau-Bischofsheim via Ortsrandstraße aufmerksam. Und nach dem Ortsausgang Gau-Bischofsheim findet sich am Abzweig zur Ortsrandstraße dann der Hinweis auf Nackenheim. Auch Wertstoffhof und Gewerbegebiet (Einkaufsmärkte) Bodenheim werden aus Gau-Bischofsheim auf Schildern angekündigt, so Becker-Theilig.
 
Kein generelles Verbot der Durchfahrt
 
Lastern ab einer Länge von zehn Metern wird außerdem künftig die Umfahrung Bodenheims über die Ortsrandstraße angeboten. "Wir empfehlen ihnen diese Bedarfsumleitung, damit sie nicht durch den engen Ortskern fahren", stellt Olaf Hüter, der stellvertretende Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste der Verbandsgemeindeverwaltung, klar. Dieses Vorgehen stellt einen Kompromiss dar. Denn ein generelles Durchfahrtsverbot für Lkw durch den Ortskern lässt sich nicht aussprechen, weil es an einer Alternative durch eine Kreis-, Landes- oder Bundesstraße mangelt.
 
"Die Ortsrandstraße ist eine reine kommunale Straße und als solche gefördert", erläutert Hüter. Von daher dürfen an ihr keine Fernziele ausgewiesen werden – sie ist keine überörtliche Entlastungsstraße. Würde sie als Ortsumgehung beworben, könnte das förderschädlich sein, sprich, das Land könnte Millionenzuschüsse zurückfordern. Die Beschilderung der im Dezember 2016 eröffneten Ortsrandstraße habe sich auch deshalb so lange hingezogen, sagt Hüter, weil langwierige Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Behörden geführt und die Schilder gefertigt werden mussten.
 
Am Abstimmungsverfahren der Bedarfsumleitung für größere Lkw waren neben der Verbandsgemeinde auch der Landesbetrieb Mobilität Koblenz sowie der Landkreis und die Polizei beteiligt.
 
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