CDU Ortsverband Bodenheim

Mündliche Anfrage in der Ratssitzung am 08.12.2015

Obwohl das \"außer-Betrieb-Schild\" am Fahrstuhl Bahnsteig 2 entfernt ist, ist dieser Fahrstuhl weiterhin außer Funktion.


Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker-Theilig,

vor etwas mehr als zwei Jahren haben Sie im Gemeinderat verkündet, dass die Aufzüge im Bahnhof nunmehr beide von der DB betrieben und gewartet würden und die Gemeinde aus dieser Verantwortung entlassen sei. Zu jener Zeit waren die Aufzüge schon sehr lange, deutlich mehr als ein Jahr, außer Funktion. Die CDU hatte Ihnen seinerzeit zu diesem Erfolg gratuliert.

Es kam jedoch anders. Die DB hat die Aufzugsverantwortung nicht übernommen und die Aufzüge blieben weiter außer Betrieb.

Im Amtsblatt vom 4. Dezember erwecken Sie nun den Anschein, dass die "Fahrstuhlanlage am Bodenheimer Bahnhof endlich wieder funktionsfähig" sei, der Fahrstuhl am Bahnsteig 1, für dessen Wartung die Ortsgemeinde zuständig war, "mängelfrei" an die DB übergeben sei. Die DB sei nunmehr für Betrieb und Wartung beider Fahrstühle zuständig.

Das stimmt nicht ganz. Richtig ist: Der Fahrstuhl am Bahnsteig 1 funktioniert. Reste der Klebestreifen, mit denen das - inzwischen entfernte - "außer-Betrieb-Schild" an der Fahrstuhltür befestigt war, sind noch vorhanden. Der Fahrstuhl ist innen und außen dreckig. Die Technik mag "mängelfrei" sein, das können wir nicht beurteilen. Die Fahrstuhlanlage ist es nicht. Wir hätten den Fahrstuhl in diesem Zustand weder "mängelfrei" übergeben und schon gar nicht "mängelfrei" übernommen. Hat die DB das wirklich gemacht?

Obwohl das "außer-Betrieb-Schild" am Fahrstuhl Bahnsteig 2 entfernt ist, ist dieser Fahrstuhl weiterhin außer Funktion. Wer also mit schwerem Gepäck, Kinderwagen oder Rollstuhl von Bodenheim nach Mainz mit dem Zug fahren will, tut gut daran, den Umweg über Oppenheim zu wählen.

Wir bitten um Auskunft,

wer in dem von außen unübersichtlichen Konzern DB AG die Fahrstuhlanlage am Bahnsteig 1 tatsächlich übernommen hat

welche Rechte und Pflichten die Orts- und/oder Verbandsgemeinde Bodenheim am Bahnhof Bodenheim noch hat, bei

Angelegenheiten der Fahrstuhlanlage

Zuwegen, Treppen, Rampen sowie der Unterführung von und zu den Bahnsteigen

Parkplätzen, Fahrradabstellanlagen

Beleuchtung am und um den Bahnhof herum

Reinigung, Verkehrssicherung, Winterdienst, gärtnerische Arbeiten

Welche Kosten sind der Ortsgemeinde in der Vergangenheit entstanden und welche Kosten hat die Gemeinde zukünftig (wofür?) zu tragen

Wo sind ggf. Grenzen der Verantwortungsbereiche zwischen Gemeinde, DB und privaten Anliegern und welche besonderen Verpflichtungen ergeben sich ggf. daraus für die Gemeinde, z.B. weil Fuß- oder Fahrwege zu Treppen, Rampen, Park- und/oder Abstellplätzen nicht durchgängig behandelt werden.

welche Pflichten obliegen der DB z.B. bei

Angelegenheiten der Fahrstuhlanlage

Reinigung, Verkehrssicherung, Winterdienst

Wir erbitten Akteneinsicht in dieser Angelegenheit.