CDU Ortsverband Bodenheim

Antrag zur Klärung der Erlangungsmöglichkeiten des fehlenden Grundstücks im Bereich Sportanlage Bürgel

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker-Theilig,
im Bereich des Bebauungsplanes „Sport- und Gewerbeanlage Bürgel“ ist ein Grundstück noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Im Sportstättenkonzept Bürgel wurde dieses Grundstück jedoch mit überplant. Das Grundstück wird auch benötigt, um alle im Konzept vorgesehenen Sportstätten zu errichten. Die Verwaltung unternimmt z.Zt. keine weiteren Anstrengungen, um das Eigentum an diesem Grundstück zu erlangen. Im Moment ist weder die Frage einer möglichen Enteignung rechtlich geklärt, noch sind alle Möglichkeiten zur Einigung mit den Grundstückseigentümer in den Ausschüssen und im Gemeinderat beraten worden.
Wir stellen deshalb den Antrag, die Möglichkeit eines erfolgreichen Enteignungsverfahrens durch ein Rechtsgutachten prüfen zu lassen. Die Benennung eines Gutachters sollte durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund erfolgen. Wenn das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass eine Enteignung möglich ist, sollen in dem Gutachten auch die dafür nötigen Schritte und Rahmenbedingungen aufgezeigt werden.
Wir beantragen außerdem, die durch das Katasteramt und die VG-Verwaltung aufgezeigten Möglichkeiten zur Einigung mit dem Grundstückseigentümer in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten.
 
Wolfgang Kirch Vorsitzender CDU-Fraktion