CDU Ortsverband Bodenheim

Bebauungsplan Eichweg-Nord und Eichweg-Süd

In der Gemeinderatssitzung am 08.12.2020 sollen die Weichen für die zukünftige Einwohnerentwicklung in Bodenheim in die falsche Richtung gestellt werden.

Mit der anstehenden Entscheidung zur Umwandlung einer Gewerbefläche im Bereich Eichweg-Nord in eine Wohnbaufläche wird die Tür weiter aufgestoßen zu großflächiger Umwandlung von Gewerbe- in Wohnfläche.

Für die Gemeinde ist diese Entwicklung langfristig strukturell schädlich. Es wird mehr Verkehr geben, außerdem wird der Bedarf an Schul- und Kindergartenplätzen weiter steigen. Die jetzigen Reserven der bestehenden Grundschule und der Kindergärten sind damit schnell aufgebraucht und weitere Baumaßnehmen stehen ins Haus.

Die CDU in Bodenheim sieht das als Entwicklung in die falsche Richtung. Die SPD geführte Verwaltung hat mit der Umwandlung einer Industriefläche in Mischgebiet am Ende der Gutenbergstraße bereits in der letzten Legislatur die „Büchse der Pandora“ geöffnet und möglichen Investoren gezeigt, dass in Bodenheim „Was geht“. Ein nicht unwesentlicher Nebeneffekt ist eine massive Aufwertung der betroffenen Flächen. Und das ohne Nutzen für die Gemeinde und deren Einwohner.
 
Die Verwaltung handelt damit auch gegen die ausdrückliche Empfehlung eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises im Jahr 2019. Es sollte Gewerbefläche enthalten und weiter verbessert werden und keine Umwandlung in Wohnfläche stattfinden.
 
Damit diese Entwicklung, gerade in der jetzigen Corona-Isolation, nicht an den Bürgern vorbeigeht, hat die CDU in dieser Woche einen Flyer verteilt, um auf die schädliche Entwicklung aufmerksam zu machen. Für die anstehende Entscheidung sind alle Mitglieder des Gemeinderates noch mal eindringlich gefordert, ihres eigentlichen Wählerauftrages gerecht zu werden und das Allgemeinwohl vor das wirtschaftliche Interesse von Einzelnen zu stellen, ggf. auch vor das eigene Interesse.
 
Die CDU will keine Entwicklung verhindern, sondern in die richtigen Bahnen lenken. Ein erster Schritt wäre die anstehende Entscheidung zu vertagen und zu klären, wie das betroffene Gebiet im Interesse der Eigentümer und der Gemeinde entwickelt werden kann. Vor der Schaffung von baurechtlichen Fakten müssen mögliche Vorteile für die Gemeinde in Städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden. Erst dann kann eine Entscheidung zur Bebauungsplanänderung gefällt werden.